Wasseraufbereitung

Wasser ist dier wertfollste Resource auf der Erde. Wir haben diesen Luxus, unseren Trinkwasser vom Wasserversorgen in einwandfreiem Zustand bereitgestellt zu bekommen.
Durch eine veraltete oder unsachgemäß durchgeführte Hausinstallation können Schmutzpartikel und Rost oder Schwermetalle ins Trinkwasser gelangen. Außerdem beeinträchtigen Ablagerungen und Kalkbildung nicht nur die Rohren, davon ist die gesamte Hausinstallation betroffen, inklusive Armaturen und Endgeräte.

Wasseraufbereitungsanlagen: Wenn es Probleme mit dem Trinkwasser gibt, können entsprechende Wasserfilter zur Wasseraufbereitung eingebaut werden. Für die Verwendung eines Wasseraufbereiters ist darauf zu achten, dass er anerkannten Technik regeln entspricht. Hinweise liefern die beiden Prüfzeichen „DVGW“ oder „DIN/DVGW“ (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.).

Enthärtungsanlagen: Schützen das Rohrleitungssystem und Ihre Haushaltsgeräte wie z.B. Waschmaschine, Boiler etc. vor Verkalkung. Dabei wird dem Rohwasser die Härte entzogen. Das Wasser wird weicher. In der Folge bedeutet dies, dass weniger Energie aufgebracht werden muss, um Trinkwasser zu erwärmen. So können Sie Kosten sparen.

Dosieranlagen Versetzen Trinkwasser mit Phosphat und/oder Silikat (Kieselerde). Sie bieten einen optimalen Schutz gegen Korrosions-, Rost-, und Kalkbildung in den Röhren. Die gebildete Schutzschicht in den Röhreninnenseiten schützt vorbeugend Ihre Installation vor Rostbildung und Korrosion.

Messtechnik Jakimovski e. K. berät Sie gerne und bietet Ihnen Unterstützung in Fragen der qualitativen Wasserversorgung und Legionellenprüfung.

Unter anderem
bieten wir auch Fein-, und Rückspülfilter zum Schutz der Hauswasserinstallation nach DIN EN 806-2 an.

Legionellen sind in geringen Konzentrationen im Trinkwasser normal.
Sie vermehren sich besonders gut bei Temperaturen zwischen 25°C und 45°C (Warmwasserleitungen und bei niedriger Temperatur betriebenen Boilern).
Atmet man mit Legionellen belasteten Wasserdampf bzw. Sprühnebel ein, kann man sich mit Legionellen schwer infizieren und auch sterben. Der Gesetzgeber hat für Wohnimmobilien mit drei oder mehr Wohneinheiten und zentraler Trinkwassererwärmung eine Legionellenprüfung gesetzlich vorgeschrieben (ÖNORM B-5019).

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